Gewaltprävention
Mit präventiven und sanktionierenden Maßnahmen begegnen wir den Problemen der Gewaltbereitschaft und der Gewaltausübung in unserer Gesellschaft.
Dabei gehen wir von einer realistischen Definition und Interpretation von Gewalt aus und verstehen darunter „... das gesamte Spektrum von Tätigkeiten und Handlungen, die physische und psychische Schmerzen oder Verletzungen bei den im Bereich der Schule handelnden Personen zur Folge haben oder die auf die Beschädigung von Gegenständen im schulischen Raum gerichtet sind. Gewalt in der Schule umfasst alle Angriffe, Übergriffe und Bedrohungen, die im unterrichtlichen Geschehen stattfinden, und auch alle diejenigen, die im außerunterrichtlichen Bereich auftreten." (Hurrelmann, 1993).
In Stichworten aufgezählt umfasst dieser Begriff:
- Verbale Gewalt
- Körperliche Gewalt
- Vandalismus
- Sexuelle Belästigung
- Eigentumsdelikte
- Mobbing; Internet-Mobbing
- Erpressung
- Suchtproblematik
- Gewalt(darstellung) im Internet und auf dem Handy
Ein Schwerpunkt unserer Bemühungen zur Verhinderung von Gewalt liegt in der Gewaltprävention. Hier ist unser Ziel, langfristig durch Beeinflussung von Einstellungs- und Verhaltensstrukturen die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass es nicht zu gewalttätigem Verhalten kommt. Mit verschiedenen Maßnahmen, die in allen Jahrgangsstufen zum Tragen kommen, wird dieses Ziel angestrebt.
I. Präventive Maßnahmen an der RSK
Klassen 5/6
- Unterrichtsreihe im Fach Politik: Du und die anderen.
- Unterrichtsreihe im Fach Kath. Religion: Sich zanken und sich versöhnen.
- Unterrichtsreihe im Fach Kath. Religion: Unsere Klasse – eine Gemeinschaft – Fördernde bzw. störende Elemente einer Gemeinschaft.
- Unterrichtsreihe im Fach Kath. Religion: Wie wir miteinander umgehen.
- Unterrichtsreihe im Fach Deutsch: Medienerziehung
- Projekt „Die Klasse 5 – Grundlagen für einen guten Anfang in der RSK"
- Im Rahmen einer 5-tägigen Klassenfahrt Durchführung des Projekts „Das Jurtendorf" in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Jugendherberge Olpe/Biggesee
- Im Rahmen des Streitschlichtungskonzepts übernehmen die Streitschlichterinnen und Streitschlichter in den Klassen 5 eine Patenschaft und leiten pro Halbjahr je eine Mentorenstunde
- Info-Blatt (s. Anlage 1) für die SchülerInnen der neuen Klassen 5 sowie „SeiteneinsteigerInnen" zum Verhalten in bes. Gefährdungssituationen
- Projekttage „Gewaltvorbeugung" in den Klassen 5 und 7, in Zusammenarbeit mit dem Kommissariat „Vorbeugung" der Kripo Siegen
- Elternabend zum Thema „Gewalt(vorbeugung)" für die Eltern der Klassen 5 und 7, in Zusammenarbeit mit dem Kommissariat „Vorbeugung" der Kripo Siegen
- Gemeinsame Erprobungsstufenkonferenzen mit den 8 Grundschulen der Stadt Kreuztal
- Information zur Situation im Schulzentrum im Rahmen der ersten Klassenpflegschaftssitzung der Klassen 5 durch den Leiter der Polizeistation Kreuztal
Klassen 7/8
- Unterrichtsreihe im Fach Politik: Vorurteile und Außenseiter. Von der Schwierigkeit friedlich miteinander umzugehen.
- Unterrichtsreihe im Fach Politik: Massenmedien zwischen Unterhaltung, Zeitvertreib und Information.
- Unterrichtsreihe im Fach Politik: Jugend und Recht.
- Unterrichtsreihe im Fach Deutsch: Medienerziehung
- Projekt im Rahmen der „Grundbildung Informatik" (GRIN): Umgang mit dem Internet.
- Projekttage „Drogenvorbeugung" in den Klassen 8, in Zusammenarbeit mit dem Kommissariat „Vorbeugung" der Kripo Siegen
- Elternabend zum Thema „Drogenvorbeugung" für die Eltern der Klassen 7 und 8, in Zusammenarbeit mit dem Kommissariat „Vorbeugung" der Kripo Siegen
Klassen 9/10
- Unterrichtsreihe im Fach Politik: Friedenssicherung als Aufgabe internationaler Politik: Bundeswehr und Zivildienst, in Zusammenarbeit mit dem Jugendoffizier der Bundeswehr
- Unterrichtsreihe im Fach Sozialwissenschaften: Friedenssicherung als Aufgabe internationaler Politik: UNO und NATO.
- Unterrichtsreihe im Fach Sozialwissenschaften: Internationaler Terrorismus
- Unterrichtsreihe im Fach Kath. Religion: Menschen missbrauchen Menschen – Menschen werden unterdrückt.
- Unterrichtsreihe im Fach Evang. Religion: Einsatz für Gerechtigkeit
- Unterrichtsreihe im Fach Evang. Religion: Einsatz für den Frieden
- Unterrichtsreihe im Fach Praktische Philosophie: Wozu brauchen wir Menschenrechte?
- Unterrichtsreihe im Fach Praktische Philosophie: Begegnung mit dem Fremden.
- Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der Klassen 9 und 10 am Projekt „Teens-Court"; in Zusammenarbeit mit dem Kommissariat „Vorbeugung" der Kripo Siegen
- Ausbildung geeigneter Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 zu Streitschlichterinnen und Streitschlichtern
- Tätigkeit dieser Schülerinnen und Schüler in ihrem letzten Jahr an der RSK als Streitschlichterinnen und Streitschlichter in jeder Pause im Streitschlichterraum und auf dem Pausenhof
- Einrichtung und Arbeit des Schülersanitätsdienstes in Klasse 9 und 10
Jahrgangsübergreifende Maßnahmen (Klasse 5 bis 10)
- Erfahrungsaustausch der Kolleginnen und Kollegen in Konferenzen bzw. informellen Gesprächen
- Elterngespräche (auch im Rahmen von Klassen- und Schulpflegschaftsversammlungen); Aufzeigen von Möglichkeiten zur externen Hilfe (Schulpsychologe)
- Elternbriefe
- Aufgreifen der Problematik in der Schulzeitung „Realschulbrief"
- Regelmäßige Sprechstunden des Beratungslehrers
- Einbeziehung der Problematik in die Projektwochen der Schule
- Elternabend zum Thema „Handymissbrauch" für die Eltern der Klassen 5 bis 10, in Zusammenarbeit mit dem Kommissariat „Vorbeugung" der Kripo Siegen
- Teilnahme des Beratungslehrers an den Sitzungen des „Kriminalpräventiven Rates" der Stadt Kreuztal
- Problem- und ablassbezogene Gespräche der drei Schulleiter des Schulzentrums Kreuztal im Rahmen ihrer regelmäßigen Gesprächsrunde
- Schulinterne Lehrerfortbildung zum Thema „Gewaltvorbeugung" in Zusammenarbeit mit dem Kommissariat Vorbeugung der Kripo Siegen
- Zusammenarbeit mit dem Schulträger, z.B. Aufstellung und Erprobung von Notfallplänen
- Zusammenarbeit mit dem Jugendamt; ggf. Teilnahme an Besprechungen und Konferenzen
- Regelmäßige Sprechstunden des Polizeibeamten PHK Andres in der Schule
- Zusammenarbeit mit dem Kommissariat Vorbeugung der Polizei Siegen
- Hausordnung (Auflistung von erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen bei Gewalt)
- Einbeziehung der SV; Thematisierung des Problems in Schülerratssitzungen und beim jährlichen SV-Seminar
- Streitschlichtung für alle Schülerinnen und Schüler der RSK in den Pausen
- Sensibilisierung der SV für die Gewaltproblematik (SV-Seminar)
- Auszeichnung von Schülerinnen und Schülern, die sich durch deeskalierendes Verhalten und Zivilcourage hervorgetan haben (s. Konzept „Sozialkompetenz")
II. Fortbildung des Kollegiums (einzelner Kollegen)
Auflistung hier beschränkt auf das laufenden Schuljahr
- Teilnahme am jährlichen Elternabend „Gewaltvorbeugung" (Klasse 5 und 7) – Kommissariat Vorbeugung der Kripo Siegen (30.9.2010) – KlassenlehrerInnen und BI- und PK-LehrerInnen
- Teilnahme am jährlichen Elternabend „Drogenvorbeugung" (Klasse 7 und 8) – Kommissariat Vorbeugung der Kripo Siegen (31.3.2011) – KlassenlehrerInnen und BI- und PK-LehrerInnen
- Teilnahme an der Fortbildungsreihe „Gewaltprävention und Krisenbewältigung" Schuljahr 2010/11) – 2 Lehrkräfte als Multiplikatoren
- Schulinterne Fortbildung zum Thema „ADHS" (22.2.2011)
- Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung „Grenzverletzungen, Kindesmisshandlung und sexuelle Übergriffe" (4.5.2011) – 1 Lehrkraft als Multiplikator
- Schulinterne Fortbildung zum Thema „Handygebrauch – Handymissbrauch" (23.02.2010)
- Teilnahme an der Fortbildung „Buddy"- Projekt"- 2 Lehrkräfte als Multiplikatoren (8.6.2011)
- Schulinterne Fortbildung zum Thema „Verhalten in Notfallsituationen" (vorges. für Juni 2011; s. Jahresarbeitsplan)
III. Sanktionierende Maßnahmen an der RSK
nach dem Grundprinzip: Keine Toleranz bei Gewalt!
Für Sanktionsmaßnahmen gegen gewalttätige SchülerInnen sind alle Lehrkräfte, in erster Linie aber die KlassenlehrerInnen zuständig, ggf. in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und außerschulischen Organisationen und Einrichtungen (Jugendamt, Schulpsychologe, Polizei...).
- Gespräche mit den Schülerinnen/Schülern
- In schwereren Fällen von Gewalt schriftliche Information der Eltern; Einladung zum Gespräch
- Elterngespräche
- Einschaltung der Streitschlichter
- Einschaltung des Beratungslehrers
- Erzieherische Einwirkungen nach SchulG § 53 durch alle Lehrkräfte
- Ordnungsmaßnahmen nach SchulG § 53 durch den Schulleiter bzw. die Teilkonferenz
- Einschaltung außerschulischer Einrichtungen (Jugendamt, Schulpsychologe...)
- Einschaltung der Polizei; ggf. Anzeige, „Gefährderansprache"...
Dieses Konzept wurde in der Schulkonferenz am 12.3.2007 vorgestellt, beraten und beschlossen und zum Schuljahresbeginn 2010/11 aktualisiert.