• Abschlüsse

        • Bildungsgang und Abschlüsse

        • Mit den Abschlüssen an unserer Schule gehen 30% zum Gymnasium, 30%  in die Ausbildung und 40% machen eine Ausbildung.

          Der Bildungsgang

          Er folgt den Richtlinien für die Realschulen (Sekundarstufe I):

          • 5. und 6. Klasse:
            Erprobungsstufe mit besonderer Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch
          • 7. bis 10. Klasse - Differenzierung
            Die Schülerinnen und Schüler wählen ein 4. Hauptfach
          • Klasse 9
            Dreiwöchiges Praktikum
          • 10. Klasse - Abschlussklasse
            Zentrale Abschlussprüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik

          Unser besonderes Profil der integrierten Neigungsdifferenzierung

          die Schülerinnen und Schüler wählen am Ende der 6. Klasse ihr Neigungsfach für die nächsten 4 Jahre.

          • Französisch
          • Naturwissenschaften Biologie
          • Informatik
          • Technik

          APO-S I - Versetzungsbestimmungen 

          Fächergruppe

          Ausgleich

          Bemerkungen

          I

          II

          I

          II

           

          5(6)

           

           

          versetzt

           

          5 5(6)

          3 oder 3

          versetzt

          • bei angegebenem Ausgleich

          5

           

          3

           

          5

          5(6)

          3

           

           

          5 5(6)

           

           

          nicht versetzt

          • Nachprüfung* möglich ohne Ausgleich

          5*

           

           

           

          5*

          5(6)

           

           

           

          5* 5 5(6)

          3 oder 3

          nicht versetzt

          • Nachprüfung* möglich bei angegebenem Ausgleich

          5*

          5 5(6)

          3 oder 3

          5

          5* 5(6)

          3

           

          5* 5

           

          3

           

          5* 5

          5(6)

           

           

          6

           

           

           

          nicht versetzt

          • Nachprüfung nicht möglich
          • Ausgleich nicht möglich

           

          6 6

           

           

          5 5 5

           

           

           

           

          5 5 5 5

           

           

          Fächergruppen (FG)

          I:    D, M, E, Fach des Wahlpflichtunterrichts (APO-S I) oder des Wahlpflichtbereichs I (AO-S I)

          II:  alle übrigen Fächer

          Zweite Fremdsprache in Klasse 6

          • nicht versetzungswirksam – kann aber zum Ausgleich in FG I herangezogen werden
          • keine Nachprüfung

          Ausgleich

          • Zensur mindestens 3 – eine 3 in I ersetzt eine 3 in II
          • kein Ausgleich mehr für versetzungswirksam angekündigte Fächer (Halbjahresunterricht) des 1. Halbjahres durch ein anderes Fach desselben Lernbereichs im 2. Halbjahr
          • nur bei Abschlüssen gleicht mindestens eine 2 im muttersprachlichen Unterricht (Sprachprüfung)
          • eine 5 in einer Fremdsprache aus (§ 5 Abs. 2)

          Nachprüfung *

          • in Klassen 7, 8 und 9 nur in einem Fach von 5 auf 4 möglich
          • in Klasse 10 (nicht in D, E oder M) zum Erwerb der Fachoberschulreife von 5 auf 4 oder zum Erwerb einer Berechtigung (QV) durch Verbesserung um eine Notenstufe
          • nicht zulässig zum Erwerb eines Ausgleichs oder eines gleichwertigen Abschlusses

           

          APO-SI  - Abschlüsse der Realschule

          1. Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
            wenn die Versetzunganforderungen gemäß § 25 erfüllt sind (§ 40 Abs. 1)
          2. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (QV)
            (§ 32 Abs. 1 AO-S I)

           

          zu 2) Qualifikationsvermerk nach Klasse 10                (§ 32 AO-S I i.V. mit § 42 APO-S I)

          D (E/M)

          M (D/E)

          E (M/D)

          übrige Fächer

          3(2/1)

          3(2/1)

          3(2/1)

          alle 3(2/1)

          Noten (übrige 3(2/1))

          Ausgleich (auch in D/M/E)

          4

          3

          2(1)

          4(5)

          2(1)

          4 4(5)

          2(1) 2(1)

          4 4 4(5)

          2(1) 2(1) 2(1)

           

          • Nachprüfung (nicht in D, E oder M) möglich in nur einem Fach, in dem die Verbesserung um eine Note zum Erwerb des Qualifikationsvermerks (QV) führt
          • Keine Nachprüfung zur Erreichung eines Ausgleichs (also keine NP von 3 auf 2)
          • Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden

           

          APO-SI  - Vergabe gleichwertiger Abschlüsse

          1. Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (§ 39 Abs. 3)

          D M (GE/EK/PK) (BI/PH/CH)
          je Gesamtnote

          übrige Fächer ohne 2. Fremdsprache

           

          maximal                    1 x 5

          5(6)

          Maximal

          5 5(6)

           

           

          1. Hauptschulabschluss (§ 38 Abs. 4)
            An der Realschule in die Klasse 10 versetzt oder bei Nichtversetzung

          D – M

          übrige Fächer ohne 2. Fremdsprache

          maximal                    1 x 5

          5(6)

          maximal

          5 5(6)

  • Ansprechpartner

    Schulleiter: Herr Koch
    Stellv. Schulleiter: Herr Sengbusch

    Sekretariat:

    Frau Fröhlich (Mo und Mi)
    Frau Römer  (Di, Do und Fr)

    Hausmeisterin: Frau Saßmann

    Kontaktdaten:

    Realschule Kreuztal
    Hessengarten 13
    57223 Kreuztal 

    rsk @ realschule - kreuztal.de

    Tel: 02732 -55520

    • EDUPAGE-Anmeldung